Das bundesverfassungsgericht hat auf die Verzögerungsbeschwerde wegen der Dauer eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens entschieden, dass unter Berücksichtigung der organisatorischen und verfahrensmäßigen Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens eine Verfahrensdauer von rund vier Jahren und 8 Monaten bei Zurückstellung zugunsten wichtiger Senatsverfahrens nicht unangemessen sei. Hier geht es zur Entscheidung