Drucken

Das bundesverfassungsgericht hat auf die Verzögerungsbeschwerde wegen der Dauer eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens entschieden, dass unter Berücksichtigung der organisatorischen und verfahrensmäßigen Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens eine Verfahrensdauer von rund vier Jahren und 8 Monaten bei Zurückstellung zugunsten wichtiger Senatsverfahrens nicht unangemessen sei. Hier geht es zur Entscheidung