Am 26.07.18 hat der EGMR entschieden, dass Deutschland die Rechte des Verurteilten auf ein faires Verfahren verletzt hat. Das Landgericht hat die Bekanntgabe des Termins zur Berufungsverhandlung öffentlich bekannt gegeben, ohne vorher die Zustellung an den Verurteilten zu versuchen. Die Vertagung des Termins auf den Antrag des Verurteilten, der ein Tag vor der Verhandlung davon Kenntnis erlangt hatte sowie seinen Wiedereinsetzungsantrag lehhte das Landgericht ab. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entschedung genommen. Beim EGMR hatte der Verurteilte endlich das Recht bekommen. Deutschland soll ihm nunmehr 2500 € als Kosten der Rechtsverfolgung beim EGMR zahlen. Hier geht es zur Entscheidung