Am 1. Januar 2016 treten Änderungen in Kraft, die die Bedingungen betreffen, unter denen eine Beschwerde vor dem Gerichtshof erhoben werden kann. Vorrangig geht es dabei um Beschwerden durch juristische Personen und bereits zu Verfahrensbeginn anwaltlich vertretene Beschwerdeführer. Die neuen Regelungen – obwohl geringfügig - werden eine Veränderung des Beschwerdeformulars mit sich bringen. Ab 01. Januar 2016 muss das neue Formular verwendet werden. Werden die Formvorschriften des Artikels 47 der Verfahrensordnung nicht eingehalten, wird die Beschwerde zurückgewiesen. Quelle: Pressemitteilung (01/12/2015)