Das Gericht der Europäischen Union erklärt das Einfrieren der Gelder von fünf ukrainischen Staatsangehörigen, darunter die ehemaligen Premierminister der Ukraine, Mykola Yanovych Azarov und Sergej Arbuzov, während des Zeitraums vom 6. März 2014 bis zum 5. März 2015 für nichtig.
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