Am 12.01.2016 hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Frage beschäftigt, ob die Überwachung des E-Mailverkehrs eines Beschäftigten durch dessen Arbeitgeber einen Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt. Ergebnis: die Überwachung ist zulässig, sie verstößt nicht gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Hier geht es zum Volltext