Jüdische Religionszugehörigkeit und Zwangsmitgliedschaft in der Jüdischen Gemeinde
EGMR, 06.07.17, Beschwerdenummer 32745/17
Leider ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine jüdische Religionszugehörigkeit anzunehmen ist, vom EGMR unbeantwortet gebleiben. Denn der EGMR hat die Beschwerde mangels Erschöpfung des Rechtswegen für unzulässig erklärt, was auch offensichtlich war.
In der Sache ging es um den Streit zwischen der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt a. M. und Eheleuten jüdischer Abstammung, die nach ihrem Zuzug nach Deutschland und Erklärung der "mosaischen" Religionszugehörigkeit beim Einwohnermeldeamt "automatisch" zu Mitglieder der Gemeinde geworden sind ...mit entsprechender Verpflichtung zur Kirchensteuer. Ein langer Gerichtsweg in Deutschland war zuletzt für die Gemeinde erfolgreich. Das BVerfG hat der Gemeinde Recht gegeben und die Sache an das Bundesverwaltungsgericht zu neuer Verhandlung zurückgewiesen, 2 BvR 278/11. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Kläger haben eine Verfassungsbeschwerde erhoben, auf die noch nicht entschieden wurde. Das war der Grund, warum der EGMR die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen hat. Die Entscheidung des EGMR ist hier.