Protokoll Nr. 16: Vorab-​Gutachtenverfahren (Protocol No. 16 to the Convention on the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms, CETS Nr. 214) am 01.08.2018 in Kraft

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Protokoll Nr. 16 ermöglicht den höchsten Gerichten einer Hohen Vertragspartei, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte um ein Gutachten zu ersuchen über Prinzipienfragen betreffend Auslegung oder Anwendung der Rechte und Freiheiten, die in der Konvention und den Protokollen dazu definiert sind. Das gilt allerdings nur für die Vertragsparteien, die das Protokoll ratifiziert haben (Frankreich, Albanien, Armenien, Estland, Finnland, Georgien, Litauen, San Marino, Slowenien und die Ukraine). Deutschland gehört nicht dazu. 

Cour de cassation (Kassationsgericht Frankreich) machte bereits vom neuen Protokoll Nr. 16 zur EMRK Gebrauch, indem es mit Entscheid vom 05.10.18 den EGMR um ein Gutachten ersucht hat.