In San Marino gibt es um die 33.000 Bewohner. Der EGMR hat im Laufe der Zeit über 45 Fälle aus diesem Land entschieden. Es ist daher kein Wunder, dass eine Beschwerde gegen das Land nicht an den EGMR vorbei gehen darf, es wird entschieden und ordentliche begründet. So auch im Fall, den der EGMR am 10.01.19 zu entscheiden hatte. Die Besonderheit des Falles besteht darin, dass es sich um den ersten Fall der Bestehung in der Landesgeschichte handelte, so dass die Rechtsprechung hierzu in dem Land nicht gab. Kaum zu glauben, aber wahr. 2 Instanzen haben die Tathandlungen im Ergebnis als strafbar angesehen, jedoch unter unterschiedlichen Strafgesetzen. Die Betroffenen, die unstreitig die Bestehungsgelder angenommen haben und ihre Amtspflichten verletzt haben, behaupteten beim EGMR, es gäbe kein Gesetz, das diese Art von Handlungen unter der Strafe stelle.

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